1. Veranstaltungsleiter
ProAlpina stellt den Veranstaltungsteilnehmern einen Veranstaltungsleiter zur Verfügung, der in eigenverantwortlicher Leitung die Veranstaltung durchführt. Für Veranstaltungen, bei denen der Veranstaltungsleiter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder Gebräuchen die Qualifikation eines Berg- und Skiführers und/oder Berg- und Skiführeranwärters aufweisen muss, wird ProAlpina einen entsprechend qualifizierten Veranstaltungsleiter den Veranstaltungsteilnehmern zur Verfügung stellen.
2. Mindestteilnehmerzahl
Die Veranstaltungen sind auf eine Mindestteilnehmerzahl ausgerichtet. Sollte die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, so ist ProAlpina berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, wobei dem Veranstaltungsteilnehmer eventuell getätigte Anzahlungen rückerstattet werden.
3. Programmänderungen
Der zur Verfügung gestellte Veranstaltungsleiter entscheidet bei besonderen Ereignissen oder schlechten Bedingungen (z.B. Neuschnee, Schlechtwetter, Lawinengefahr, Kondition der Teilnehmer) das Programm so zu gestalten, dass die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer und des zur Verfügung gestellten Veranstaltungsleiters gewährleistet bleibt. Den Teilnehmern entstehen dadurch keine Ansprüche gegenüber dem beauftragten Berg und- Skiführer und/oder gegenüber ProAlpina. Eventuell anfallende Zusatzspesen werden von allen Veranstaltungsteilnehmern gemeinsam getragen.
4. Risikomanagement
Die Sicherheit unserer Veranstaltungsteilnehmer sowie jene des von ProAlpina zur Verfügung gestellten Veranstaltungsleiters stehen im Vordergrund. Der zur Verfügung gestellt Veranstaltungsleiter wird sowohl die Tourenplanung als auch die Tourenführung, aber auch das Tourenziel sowie den Führungsstil an diesen Grundsatz anpassen. Bei Veranstaltungen in den verschiedenen Bereichen des Alpinsports gibt es aber keine absolute Sicherheit. Diese Veranstaltungen sowie geführte Touren bergen ein nicht vernachlässigbares Risikopotential. Dieses Bewusstsein für die alpinen Gefahren muss auch bei den Veranstaltungsteilnehmern gegeben sein. Neben den Entscheidungen des zur Verfügung gestellten Veranstaltungsleiters kann das Risiko nur durch eine angemessene Eigenverantwortung von Seiten der Veranstaltungsteilnehmer auf ein akzeptables Mindestmaß reduziert werden. Sollte ein Veranstaltungsteilnehmer die Vorgaben des zur Verfügung gestellten Veranstaltungsleiters nicht berücksichtigen, kann er von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
5. Haftung
ProAlpina übernimmt keine Haftung für Schäden und Ansprüche, welche dem Veranstaltungsteilnehmer durch fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten des zur Verfügung gestellten Veranstaltungsleiters entstanden sind, da dieser die Veranstaltung in eigenverantwortlicher Leitung durchführt. Die von ProAlpina mit der Durchführung von Touren und Ausbildungen beauftragten Berg- und Skiführer und/oder Berg- und Skiführeranwärter verfügen über eine gesetzlich vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung. Der Veranstaltungsteilnehmer verpflichtet sich, allfällige Schadenersatzforderungen ausschließlich gegenüber den zur Verfügung gestellten Veranstaltungsleiter und/oder dessen Berufshaftpflichtversicherung geltend zu machen.
6. Versicherung und Rücktritt
6.1. Veranstaltungen mit Flug
Bei Flugreisen ist eine Reisekomplettschutzversicherung (Rücktritt, Gepäck, Krankenversicherung) inbegriffen. Sämtliche Kosten und Preise, die nicht von der Reisekomplettschutzversicherung abgedeckt werden, müssen vollständig vom Veranstaltungsteilnehmer getragen werden. In jedem Fall ist bei einem eventuellen Rücktritt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 100.- geschuldet. Bei einem Rücktritt während der Veranstaltung werden keine Kosten rückerstattet. Der Veranstaltungsteilnehmer kann keine weiteren Ansprüche stellen.
6.2. Veranstaltungen ohne Flug
Bei sämtlichen Veranstaltungen, die ohne einen Flug abgewickelt werden, finden neben einer in jedem Fall geschuldeten Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 100.- auch folgende Rücktrittsstaffelungen Anwendung:
30 bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises;
20 bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% des Veranstaltungspreises;
9 bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des Veranstaltungspreises.
Maßgeblich ist der schriftliche Eingang des Rücktrittsschreibens. Für einen eventuellen Versicherungs- und/oder Rücktrittsschutz ist der Veranstaltungsteilnehmer selbst verantwortlich. Auf Wunsch kann der Veranstaltungsteilnehmer gegen einen Aufpreis von Euro 100.- einen Rücktrittsschutz beantragen. Bei einem Rücktritt während der Veranstaltung werden keine Kosten rückerstattet. Der Veranstaltungsteilnehmer kann keine weiteren Ansprüche stellen.